Neben der klassischen Ausbildung zum Trainer-C Tauchen (früher Fachübungsleiter-C des DSB) gibt es die Ausbildung zum Assistenztauchlehrer (ATL), die als Voraussetzung für die weiterführende Tauchlehrerprüfung anerkannt ist.
Diese Ausbildung findet nur in zugelassenen Ausbildungscentern statt, die durch den Fachbereich Ausbildung des VDST dazu beauftragt wurden. Seit März 2012 ist die tas vom VDST als Ausbildungscenter anerkannt.
Voraussetzungen für die ATL-Ausbildung:
- Mindestalter 18 Jahre
- Mitgliedschaft im VDST
- DTSA ***
- Logbuchnachweis von mindestens 80 Tauchgängen, davon mindestens 30 Tauchgänge im Meer
- Gültige ärztliche Tauchtauglichkeitsbescheinigung nach den Richtlinien des VDST
Der VDST-Assistenztauchlehrer soll die Tauchausbildung von Anfängern im Schwimmbad /Pool durchführen, den begleitenden theoretischen Unterricht hierzu halten können und dazu qualifiziert sein, die ersten Freigewässertauchgänge mit einem Anfänger vorzubereiten, durchzuführen und auszuwerten. Die Ausbildung ist in einem Berichtsheft zu dokumentieren, in dem die theoretischen und praktischen Ausbildungsinhalte aufgeführt werden. Hier sind detaillierte Ausarbeitungen von Unterrichten und den durchgeführten Tätigkeiten nachzuweisen. Die Ausbildungszeit muss in einem Stück absolviert werden und beträgt:
- im Inland: mind. 6 Monate (150 UE)
- im Ausland: mind. 4 Wochen (150 UE)
Dabei sind jeweils 40 Ausbildungstauchgänge im Freigewässer nachzuweisen, sowie ein zweitägiges Biologieseminar mit Praxisanteilen zu besuchen.
Für Informationen über weitere Möglichkeiten der Unterstützung und für konkrete Anfragen steht unser Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Frank Rotzinger zur Verfügung.