Ergebnisse der Landesausbildungsleiter-Tagung 2011
Auf der letzten Tagung der Instrukteure und Landesausbildungsleiter in der Geschäftsstelle des VDST in Offenbach wurden folgende Neuerungen bekanntgegeben:
01.Gültigkeit der Tauchtauglichkeitsuntersuchungen:
Die Untersuchungsintervalle zur Tauchtauglichkeit wurden den Empfehlungen der GTÜM angeglichen. Untersuchungsintervalle sind nun Abhängig vom Lebensalter des Tauchers.
Der VDST empfiehlt folgende Intervalle:
- Alter < 18 oder >40 Gultigkeit 1 Jahr
- Alter 18 bis 39 Gültigkeit 3 Jahre
Aktueller Untersuchungsbogen des VDST
02.Jugendschutz
Der DOSB fordert, dass alle Ausbilder (Trainer und Tauchlehrer) eine Erklärung zum Jugendschutz abgeben. Dies gilt auch für VDST Tauchlehrer ohne Trainer Lizenzen („kommerzielle TL“ mit B-Nummer).
Die Erklärung ist einmalig notwendig und Bedingung für die Neuausstellung und Verlängerung von Ausbilderlizenzen.
03.SK Strömungstauchen
Das SK Strömungstauchen muss künftig am Meer durchgeführt werden
04.SK Tauchen mit Kindern
Die Geschäftsstelle des VDST wird Aufkleber für die abnahmeberechtigten Ausbilder erstellen und dies auf der Homepage des VDST veröffentlichen.
05.SK Tieftauchen
Es wird ein neues SK Tieftauchen erarbeitet.
Damit sollen DTSA-Taucher von erfahrenen Tauchlehrern gezielt an Tauchtiefen bis 40 m herangeführt werden.
06.SK Flusstauchen
Es wird ein neues SK Flusstauchen erarbeitet
07.DTSA-Triox
Das Manual DTSA Triox ist fertig und wird zur Boot veröffentlicht
08.Vorbereitungstauchgänge für TL1 und TL2-Anwärter
Um die Qualität der Vorbereitungstauchgänge zu gewährleisten sind die Landesausbildungsleiter angehalten Mentoren zu benennen, die gezielt diese TG durchführen, bzw. die Vorbereitungstauchgänge im Rahmen von Seminaren durchzuführen.
Vorbereitungstauchgänge dürfen künftig nur noch von VDST-Tauchlehrern abgenommen werden.
09.Ausrichtung von TrC- bzw TL1-Prüfungen auf LV-Ebene
Der DOSB fordert im Rahmen der Qualitätssicherung einen Nachweis über die Ausbildungsinhalte und über die Qualifikation der Ausbilder. Der Bundesverband ist ausschließlich für die Vergabe der Ausbilderlizenzen zuständig - er kann dies aber an LV delegieren. Der Bundesausbildungsleiter Theo Konken weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Ausbilder Seminare in den LV mehr genehmigt werden, bei denen nicht die Kursausschreibung inkl. Lehrinhalte und die Ausbilderliste mit Qualifikation vorab (= vor Veröffentlichung der Ausschreibung) bei ihm eingereicht wurde.